1 Allgemeine Informationen, Vertragspartner, Veranstaltungsort, Teilnehmer, Sporttauglichkeit
1.1 CrossFit/GorillaAthletik ist ein umfassendes Training der Basisfähigkeiten – Kraft, Ausdauer und Schnelligkeit – und wird von der Winter Schönemann GbR sowie von ihnen beauftragten Trainern eigenverantwortlich veranstaltet und durchgeführt.
1.2 Vertragspartner der hier angebotenen Dienstleistung ist: Winter Schönemann GbR CrossFit Waiblingen Industriestraße 18, 73650 Winterbach
1.3 Soweit das Trainingsprogramm keine Abweichungen vorsieht, ist der Veranstaltungsort die CrossFitBox Waiblingen (Industriestraße 18, 73650 Winterbach von der Winter Schönemann GbR. Die Trainingseinheiten werden grundsätzlich in der oben genannten CrossFitBox durchgeführt. Änderungen des Veranstaltungsortes bleiben vorbehalten und werden rechtzeitig auf der Webseite, über Resawod oder per Aushang am Veranstaltungsort bekannt gegeben. Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten finden sich ebenfalls auf der Webseite. Des Weiteren ist die Hausordnung zu beachten. Die Verlegung der Trainingsräume innerhalb der Stadt Waiblingen berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.
1.4 Die vereinbarte Klassenbetreuung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung gemäß § 611 BGB.
1.5 Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. Die Winter Schönemann GbR behält sich jedoch die Entscheidung im Einzelfall vor, Minderjährigen das Training zu ermöglichen. In diesem Fall ist bei Abschluss des Vertrages/dem Anmelden beim Probetraining/dem Kauf einer „10er Karte“ unbedingt die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen bzw. vorzulegen.
1.6 Der Teilnehmer versichert gegenüber der Winter Schönemann GbR, sportgesund zu sein und ist verpflichtet, sich selbst darüber zu informieren, ob die Teilnahme am Trainingsbetrieb mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Die Winter Schönemann GbR empfiehlt eine ärztliche Sporttauglichkeitsuntersuchung vor dem Trainingseinstieg.
2 Training
2.1 Die Dauer einer Klasse beträgt i. d. R. 60 Minuten.
2.2 Die Anmeldung zu den Trainingseinheiten erfolgt online über Resawod, welches den Teilnehmern online und per App zur Verfügung steht. Die Anzahl der buchbaren Trainingseinheiten ist abhängig von der jeweiligen Vertragsart. Sollte ein Training bereits ausgebucht sein, wird man durch die Buchung auf der Warteliste gestellt und wird informiert, sobald ein Athlet abspringt und kann sich dann einbuchen. Ansonsten muss der Teilnehmer auf eine andere Trainingseinheit ausweichen. Es gelten die jeweiligen Buchungsregeln der Klasse, welche auf Resawod einzusehen sind.
2.3 Die Mitgliedschaft „all in“ beinhaltet beliebige Trainingseinheiten pro Kalenderwoche.
2.4 Die Mitgliedschaft „select 1-5“ und die Zusatzmitgliedschaft „KO 1-5“ beinhaltet das durch die Ziffer gewählte Buchungskontingent pro Kalenderwoche, dieses ist nicht auf nachfolgende Kalenderwochen übertragbar.
2.5 Die Mitgliedschaft „Junior“ beinhaltet ein Buchungskontingent pro Kalenderwoche für WOD Junior, dieses ist nicht auf nachfolgende Kalenderwochen übertragbar.
2.6 Eine ordentliche Abmeldung des Teilnehmers kann bis 1 Stunde vor Kursbeginn erfolgen. Eine außerordentliche Abmeldung ist bei Nachweis eines wichtigen Grundes (Krankheit, Sportuntauglichkeit) möglich. Dem jeweiligen Trainer bleibt die Möglichkeit offen, einen entsprechenden Nachweis einzufordern, ggf. sind Zeitstrafen bei Nichtteilnahmen möglich.
2.7 Bei Nichteinhaltung der ordentlichen Abmeldefrist von 1 Stunde wird der Kurs von dem jeweiligen Buchungskontingent abgezogen.
2.8 Art, Umfang und Ort der jeweiligen Trainingseinheit bestimmt der Trainer. Den Teilnehmern wird der jeweilige Trainingsinhalt vor Klassenbeginn erläutert.
2.10 Der Teilnehmer ist für eine entsprechende und saubere Sportbekleidung/Wetterbekleidung selbst verantwortlich.
2.11 Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten.
2.12 Der Trainer ist berechtigt, den Teilnehmer vom weiteren Training auszuschließen, sofern dieser den Trainingsbetrieb umfassend stört oder dieses aus gesundheitlichen Gründen erforderlich erscheint.
3 Mindestvertragslaufzeit, Kündigung
3.1 Eine „10er Karte“ verliert sechs Monate nach Vertragsabschluss ihre Gültigkeit und verlängert sich nicht.
3.2 „Drop In“ gestattet dem Teilnehmer eine einmalige Teilnahme an einer Klasse.
3.3 Die angebotenen Verträge (mit Ausnahme der „10er Karte“, des „Drop In“ und der Leistungen des „Personaltrainings“) haben eine Mindestlaufzeit der gebuchten Vertragsmodalität (6/12 Monate). Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um diese, sofern das Mitglied nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt, eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
3.5 Im Fall von Preiserhöhungen über 5% hat das Mitglied ein Sonderkündigungsrecht nach Ziff. 5.2.
3.6 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseitig bestehen. Bei fristloser Kündigung, obliegt diesem der Nachweis des wichtigen Grundes: bei Krankheit oder Schwangerschaft ist die Vorlage eines ärztlichen Attests über die langfristige (min.4 Wochen) Sportuntauglichkeit erforderlich, bei Umzug in eine andere Stadt (mindestens 30 km) die Vorlage der Meldebescheinigung, bei sonstigen Gründen muss das Mitglied einen entsprechend geeigneten Nachweis erbringen. Die Kündigungsfrist bei in Anspruchnahme des Sonderkündigungsrechts beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
3.7 Eine Vertragsübernahme ist nicht möglich.
4 Geltungsbereich
4.1 Die AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Winter Schönemann GbR und dem Teilnehmer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Jeder Teilnehmer, der an den Trainingseinheiten teilnehmen möchte, schließt in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes einen Vertrag ab oder erwirbt eine „10er Karte“. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zweimal ein Probetraining nach vorheriger Anmeldung zu absolvieren. Des Weiteren können Teilnehmer mit bereits grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten ein „Drop In“ erwerben. Die dazu benötigten Fähigkeiten und Fertigkeiten werden vom jeweiligen Trainer im Sinne einer Anamnese überprüft. „Personaltraining“ fällt ebenso unter die oben genannten Bedingungen.
4.2 Im Rahmen des Vertrages werden die persönlichen Kontaktdaten des Teilnehmers erfragt, die Anzahl der Trainingshäufigkeit und die Monatsdauer der Mitgliedschaft festgelegt sowie eine Einzugsermächtigung für die monatliche Vergütung erteilt.
4.3 Mit dem Erwerb einer „10er Karte“ oder „Drop In“, dem Abschluss eines Vertrages oder der Teilnahme am Probetraining akzeptiert der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB liegen in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes aus.
4.4 Die Darstellung des Trainingsprogramms stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar, sondern stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Es ist freibleibend sowie unverbindlich und ist insbesondere vom aktuellen Klassenangebot und der Teilnehmeranzahl abhängig. Mit Unterschrift unter dem Vertrag/dem Kauf einer „10er Karte“, „Drop In“, meldet sich der Teilnehmer verbindlich an. Die Winter Schönemann GbR kann ohne Angabe von Gründen das Angebot ablehnen.
4.5. Eine Stornierung der gebuchten Leistung ist nur bedingt möglich.
5 Preise
5.1 Alle vereinbarten Preise enthalten die gesetzlich Umsatzsteuer von 19%. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer, ist der Teilnehmer/das Mitglied zur Zahlung des entsprechend erhöhten Beitrages verpflichtet.
5.2 Nach Ablauf der Vertragsabhängigen Mindestvertragslaufzeit behält sich die Winter Schönemann GbR vor, unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von mindestens einem Monat zum Monatsende, die Beiträge zu erhöhen. Bei einer Erhöhung über 5% steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beitragserhöhung zu.
6 Zahlungsbedingungen
6.1 Die Zahlung der Gebühr der „10er Karte“ und des „Personaltrainings“ ist bis spätestens zum 1. des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats auf das Konto der Winter Schönemann GbR zu leisten oder bar zu bezahlen.
6.2 Der vertraglich festgeschriebene Monatsbeitrag der Verträge ist jeweils zum 1. eines Monats auf das Konto der Winter Schönemann GbR zu zahlen. Die Bezahlung des ersten Monatsbeitrages erfolgt anteilig ab dem Stichtag des Mitgliedschaftsbeginns.
6.3 Als Zahlungsmöglichkeit besteht das Lastschriftverfahren. Bei nicht Deckung des Kontos, trägt der Teilnehmer/das Mitglied die entstandenen Mehrkosten.
6.4 Gerät der Teilnehmer/das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so wird der gesamte bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende offene Beitrag sofort zur Zahlung fällig.
6.5 Alle seitens des Teilnehmers/Mitglieds getätigten Einkäufe („Drinks & Nutrition“, „Shop“) müssen mit einer Frist von 14 Tagen bezahlt werden. Bei Zahlungsverzug werden alle ausstehenden Beträge zzgl. der entstandenen Mehrkosten per Lastschrift eingezogen.
7 Ruhen des Vertrages bei Krankheit und Schwangerschaft
Der Vertrag ruht, soweit der Teilnehmer/das Mitglied aufgrund ärztlicher Bescheinigung nachweist, dass er/es aus gesundheitlichen Gründen langfristig (mehr als 4 Wochen) nicht sporttauglich ist. Das Vertragsende verschiebt sich jeweils um die Zeit des Ruhens.
8 Haftung
8.1 Die Winter Schönemann GbR haftet nicht für etwaige Nichterreichung des vom Teilnehmer/Mitglied mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
8.2 Die Winter Schönemann GbR haftet nicht für die vom Teilnehmer/Mitglied selbst verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn, diese beruhen auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung der Winter Schönemann GbR, seiner Vertreter, insbesondere der Trainer.
8.3 Die Winter Schönemann GbR haftet nicht für Sachschäden oder den Verlust von Sachen des Teilnehmers/Mitglieds, es sei denn die Winter Schönemann GbR, seine Vertreter oder Trainer haben diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
8.4 Die Winter Schönemann GbR empfiehlt den Teilnehmern/Mitgliedern sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die beim Training oder auf dem Weg von und zum Training entstehen können, zu versichern.
8.5 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers/ Mitglieds beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
8.6 Sofern die Winter Schönemann GbR aufgrund einer Vereinbarung im Einzelfall Sachen verkauft (z.B. Sportbekleidung, etc.) oder den Verkauf solcher Sachen vermittelt, so verjähren etwaige Mängelansprüche des kaufenden Teilnehmers/Mitglieds gegen die Winter Schönemann GbR abweichend von der gesetzlichen Regelung nach einem Jahr, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen.
8.7 Muss die Winter Schönemann GbR eine Veranstaltung bzw. eine Klasse aufgrund unverschuldeter und unvorhergesehener Umstände (z.B. Wetter, kurzfristige Trainererkrankung, etc.) verlegen oder absagen, stehen dem Mitglied keine Ersatzansprüche zu. Schließungszeiten werden dem Mitglied rechtzeitig durch Nachricht (Mail) bekannt gegeben. Die Schließungszeiten liegen unter 25 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Die daraus entstehenden Einschränkungen berechtigen das Mitglied nicht, Beitragszahlungen einzustellen.
9 Datenschutz
9.1 Im Zuge der Vertragsunterzeichnung erklärt der Teilnehmer/das Mitglied sein Einverständnis zur Speicherung der personenbezogenen Daten. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
9.2 Der Teilnehmer/das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass die Winter Schönemann GbR das entstandene Foto- und Videomaterial im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.
9.3 Zum Zwecke der Kredit- und Bonitätsprüfung wird die Winter Schönemann GbR ggf. ein Datenaustausch mit dem jeweiligen Kreditdienstleistungsunternehmen vornehmen.
9.4 Der Teilnehmer/das Mitglied ist damit einverstanden, dass die Winter Schönemann GbR bei Bedarf entsprechende Daten per E-Mail an diesen heranträgt.
9.5 Jeder Teilnehmer/jedes Mitglied hat das Recht, jederzeit über die gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen und gegebenenfalls löschen zu lassen.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
10.2 Sollte eine der Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
10.3 Beide Vertragsparteien sind zu gegenseitiger Loyalität verpflichtet und werden sich nicht herabwürdigend über die Person bzw. Dienstleistungen äußern, auch nicht gegenüber Dritten.
10.4 Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht ein ($$ 305-310 BGB). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11 Sonstiges
11.1 Eine laufende Klasse wird nicht gestört.
11.2 Trainingsgeräte sind nach deren Nutzung sauber an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzubringen. Beschädigungen und Defekte sind den Coaches sofort zu melden. Vorsätzliche und durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden werden auf Kosten des Verursachers behoben.
11.3 Hantelstangen, Kettlebells oder Dumbells nur im Notfall fallen lassen.
11.6 Trinkflaschen/Handtücher nicht auf den Trainingsgeräten/dem Boden abstellen.
11.7 Taschen/Rucksäcke werden in der Umkleidekabine belassen.
11.8 Das Rauchen ist in den Anlagen von CrossFit Waiblingen untersagt.
Copyright by: Gorilla Athletik